Allgemeine Verkaufsbedingungen

ARTIKEL 1 – ANWENDUNGSBEREICH

1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Verkäufe von Geräten und Dienstleistungen, die von Airwell Distribution SAS (im Folgenden „Verkäufer“ genannt), einer vereinfachten Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 200.000 Euro mit Sitz in 3, avenue du Centre Les Quadrants, Bâtiment A 78280 GUYANCOURT, eingetragen bei RCS Versailles unter der Nummer 824596795, abgewickelt werden.

1.2 Die Ausrüstung bezieht sich auf das/die Endprodukt/e, das/die Zusatzgerät/e und das/die Ersatzteil/e.

1.3 Jede Bestellung setzt die vollständige und vorbehaltlose Annahme dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen voraus, die gegenüber allen anderen Dokumenten des Käufers, einschließlich seiner Allgemeinen Einkaufsbedingungen, Vorrang haben, sofern der Verkäufer nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart hat.

1.4 Die Tatsache, dass der Verkäufer zu keinem Zeitpunkt auf eine der Klauseln dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen zurückgreift, kann nicht als Verzicht auf das Recht ausgelegt werden, diese Klauseln oder diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen zu einem späteren Zeitpunkt geltend zu machen.

 

ARTIKEL 2 – ALLGEMEINE INFORMATIONEN: KATALOGE, DOKUMENTATIONEN

2.1 Aufgrund der rasanten technologischen Entwicklung und Änderungen der Sicherheitsnormen oder Verbesserungen in dem betreffenden Bereich werden alle Informationen, Angaben oder Werte, die auf einem beliebigen Medium vom Hersteller oder dem Verkäufer übermittelt werden, als Hinweis gegeben, wobei sich der Verkäufer das Recht vorbehält, jederzeit und ohne Vorankündigung Änderungen am Material vorzunehmen, dessen Gravuren, Fotos oder Zeichnungen auf diesen Dokumenten erscheinen. Vom Verkäufer zur Verfügung gestellte Unterlagen gelten nicht als Vertragsbestandteil und können nicht haftbar gemacht werden.

2.2. Wenn die Auswahl der vorgeschlagenen Geräte vom Verkäufer auf der Grundlage der Informationen des informierten professionellen Käufers getroffen wird, liegt es immer in der Verantwortung des Käufers sicherzustellen, dass die Eigenschaften der vom Verkäufer vorgeschlagenen Geräte seinen Bedürfnissen entsprechen, sowohl in Bezug auf die Leistung als auch auf die Einsatzmöglichkeiten. Nutzt der Käufer die Mitarbeit der Ingenieure oder Techniker des Verkäufers für eine Studie oder ein Projekt, kann die Haftung des Verkäufers nicht in Anspruch genommen werden, da der Käufer sich verpflichtet, sich von einem Fachmann beraten zu lassen, sowohl für die Auswahl und Dimensionierung der Geräte als auch für deren Installation und Inbetriebnahme.

2.3. Der Käufer darf die an den Geräten oder Verpackungen angebrachten Kennzeichnungen nicht ändern, keine anderen Kennzeichnungen anbringen und nicht Kennzeichnungen, Namen oder Warenzeichen, die nicht ausdrücklich vom Verkäufer genehmigt worden sind, verwenden.

 

ARTIKEL 3 – AUFTRÄGE UND ANGEBOTE

3.1. Bestellungen sind verbindlich. Nach der Annahme kann der Auftrag oder das Angebot vom Käufer nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Verkäufers geändert oder aufgehoben werden. Jede auch nur teilweise Stornierung eines Auftrags durch den Käufer ist haftbar und berechtigt den Verkäufer zu einer Entschädigung, die als Strafklausel in Höhe des stornierten Auftrags festgelegt ist, unbeschadet sonstiger Schäden und Zinsen.

3.2. Jede Annahme einer Bestellung oder eines Angebots bedarf der Schriftform. Der Verkauf ist erst dann tadellos, wenn die ausdrückliche Annahme durch den Verkäufer erfolgt ist, der eine Empfangsbestätigung für die Bestellung des Käufers ausgestellt hat. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jede Bestellung innerhalb von maximal 5 Werktagen nach Erhalt anzunehmen oder abzulehnen.

Der Käufer muss die Empfangsbestätigung der Bestellung überprüfen und dem Verkäufer jeden Fehler oder jede Auslassung innerhalb einer Frist von höchstens 48 Stunden nach Erhalt der Bestellung mitteilen, danach wird die Bestellung für den Käufer endgültig. Für den Fall, dass ein Käufer dem Verkäufer eine Bestellung erteilt, ohne für die vorherige(n) Bestellung(en) bezahlt zu haben, kann der Verkäufer die Ausführung der Bestellung und die Lieferung des betreffenden Materials verweigern, ohne dass der Käufer Anspruch auf Entschädigung hat, aus welchem Grund auch immer.

3.4. In den folgenden Fällen: Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Käufers, Nichteinreichung von Dokumenten und Urkunden beim Handelsgericht, Reduzierung des Angebots des Käufers durch die Kreditabteilung des Verkäufers, Weigerung eines Kreditversicherers oder Faktors, den Betrag des Verkaufs zu decken, Veränderung oder Modifizierung der finanziellen oder rechtlichen Leistungsfähigkeit des Käufers, Einschreibungen oder Privilegien gegenüber den Geldern des Käufers und im Allgemeinen behält sich der Verkäufer das Recht vor, auch nach teilweiser Ausführung eines Auftrags Garantien zu verlangen oder den Auftrag oder laufende Aufträge oder Guthaben im Namen des Käufers ohne jegliche Entschädigung zu stornieren.

 

ARTIKEL 4 – LIEFERUNG UND TRANSPORT

4.1. Lieferungen im Großraum Frankreich, ausgenommen Expresslieferungen, ab einem Betrag von 500 Euro gelten als frachtfrei. Die Lieferung erfolgt unbeladen am Kai an die in der Auftragsbestätigung angegebene Adresse des Käufers, wobei jede andere Entladeart zu Lasten des Käufers erfolgt. Der Verkäufer kann ganz oder teilweise liefern.

4.2. Die Lieferzeiten sind als Anhaltspunkte angegeben. Terminüberschreitungen dürfen unter keinen Umständen die Stornierung des Auftrags oder die Gewährung von Schadensersatz rechtfertigen. Wenn jedoch zwei Monate nach erfolgloser Aufforderung die Geräte aus anderen Gründen als höherer Gewalt (wie in Artikel 6.2 definiert) nicht geliefert wurden, kann der Auftrag auf Antrag einer der Parteien storniert werden; der Käufer kann die Rückerstattung seiner Kaution unter Ausschluss jeglicher anderer Entschädigungen oder Schäden verlangen.

4.3. Gemäß Artikel 133-3 des französischen Handelsgesetzbuches gelten alle Geräte, die ohne Vorbehalte per Einschreiben mit Empfangsbestätigung innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt (ohne Feiertage) vom Spediteur geliefert werden und von denen eine Kopie gleichzeitig an den Verkäufer geschickt wird, als vom Käufer akzeptiert.

 

ARTIKEL 5 – EMPFANG UND RÜCKGABE VON GERÄTEN

5.1. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel oder Nichtkonformität des gelieferten Materials sind detailliert auf dem Lieferschein und per Einschreiben mit Empfangsbestätigung zu erheben und innerhalb von 72 Stunden nach Lieferung an den Sitz des Verkäufers zu richten. Nach Ablauf dieser Frist gilt das erhaltene Material als bestellkonform. Es obliegt dem Käufer, mit seiner Reklamation eine Begründung für die Realität der festgestellten Mängel oder Anomalien vorzulegen. Er überlässt es dem Verkäufer, diese Mängel zu erkennen und zu beheben.

5.2. Unter keinen Umständen darf der Käufer die Geräte ohne die Zustimmung des Verkäufers zurückgeben. Die Kosten und Risiken der Rücksendung trägt der Verkäufer nur dann, wenn ein offensichtlicher Mangel oder fehlende Teile tatsächlich vom Verkäufer oder seinem Vertreter festgestellt werden. Wenn eine Reklamation gerechtfertigt ist, wird die Rückgabe nach Wahl des Verkäufers durch einen Umtausch oder eine Gutschrift erfolgen, ohne dass in irgendeiner Weise Schadenersatz oder Entschädigung verlangt wird. Jede Rückgabe von zuvor akzeptierten Geräten, die dem Käufer zusteht, wie z.B. ein Bestellfehler, falsche Informationen, die für einen Kostenvoranschlag mitgeteilt wurden, oder eine vom Käufer getätigte Bestellung, führt automatisch zu einem Rabatt von 20% auf den Betrag ohne Mehrwertsteuer der betreffenden Geräte, um die Kosten für die Wiederverpackung und alle anderen Kosten, einschließlich des Transports, die durch diese Rückgabe entstehen, zu berücksichtigen. Der Rücktransport erfolgt auf Kosten des Käufers.

 

ARTIKEL 6 – GARANTIEN – HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

6.1. Die vertragliche Garantie gilt nur, wenn der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen vollständig auf dem neuesten Stand ist.

6.2. Die Garantie gilt nicht, wenn: (i) wenn die Störung durch vom Käufer gelieferte Ersatzteile oder ein vom Käufer vorgegebenes Design verursacht wird; (ii) wenn die Geräte und/oder Zubehör vom Käufer oder von einem Dritten ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers geändert oder repariert wurden; (iii) Verschleißteile, Teile und Verbrauchsmaterialien, Korrosionen und Abrieb aufgrund von Einsatzbedingungen, die den Spezifikationen des Verkäufers widersprechen, oder aufgrund einer Verwendung, die nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Geräte entspricht und dem Verkäufer nicht zur Kenntnis gebracht wurde; (iv) wenn die Geräte nicht bestimmungsgemäß und/oder gemäß den besten Praktiken und Anweisungen des Verkäufers verwendet werden; (v) wenn die Geräte nicht in Übereinstimmung mit den besten Praktiken von einem qualifizierten Fachinstallateur installiert wurden, der zum Umgang mit Kältemitteln qualifiziert ist; (vi) wenn die Geräte nicht Gegenstand eines jährlichen Wartungsvertrages durch einen autorisierten Fachmann gewesen sind; (vii) bei Schäden, die während der Handhabung der Geräte nach der Lieferung auftreten; (viii) bei Vorfällen, die sich aus höherer Gewalt ergeben, wie nachstehend definiert: Als Fälle höherer Gewalt gelten zusätzlich zu den Fällen, die in der Regel von der Rechtsprechung der französischen Gerichte beibehalten werden: Streik, Aussperrung, Überfälle, Unwetter, Epidemien, Blockade von Transport- und Versorgungsmitteln, Erdbeben, Feuer, Sturm, Überschwemmungen, Wasserschäden, staatliche oder rechtliche Beschränkungen, Störungen in der Telekommunikation einschließlich des zwischengeschalteten Netzes von Telekommunikationsunternehmen und alle anderen Fälle, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen und die die normale Erfüllung dieses Vertrages verhindern. Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich über die oben genannten Ereignisse informieren.

6.3. Die Endprodukte haben eine Gewährleistung gegen Herstellungsfehler für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Datum der Lieferung, es sei denn, der Verkäufer gewährt für bestimmte Gerätetypen besondere Garantiekonditionen. Interventionen im Rahmen der vertraglichen Garantie haben keine Auswirkungen auf die Verlängerung der Laufzeit der vertraglichen Garantie.

6.4. Im Rahmen der vertraglichen Garantie oder der Garantie gegen versteckte Fehler ist die einzige Verpflichtung des Verkäufers nach eigenem Ermessen der kostenlose Austausch oder die Reparatur der von seinen Leistungen als fehlerhaft befundenen Geräte oder Elemente. Alle Geräte, die unter die Garantie fallen, müssen im Voraus dem Kundendienst des Verkäufers übergeben werden, dessen Zustimmung für den Austausch unerlässlich ist. Etwaige Reise-, Arbeits- und Bearbeitungskosten für den Austausch von Garantieteilen sowie Transport- und Verbrauchsmaterial gehen zu Lasten des Käufers.

6.5. In jedem Fall und unabhängig vom aufgetretenen Problem entstehen keine Schäden und Zinsen für Betriebsverluste, direkte oder indirekte materielle oder immaterielle Schäden, unabhängig davon, ob sie aufeinander folgen oder nicht.

 

Artikel 7 – ERSATZTEILE

7.1. Die Lieferung von Ersatzteilen, die für die Verwendung der Geräte des Verkäufers unerlässlich sind, wird für einen Zeitraum von 7 Jahren ab dem Datum der Herstellung dieser Geräte gewährleistet.

7.2. Ersatzteile, die vom Verkäufer vermarktet werden, unterliegen einer Garantie von einem Jahr ab Lieferdatum, sofern sie in Übereinstimmung mit den geltenden Normen und deren Nutzungsbedingungen installiert werden. Für die Inanspruchnahme der Garantie müssen die Teile gemäß dem in Artikel 5 beschriebenen Verfahren zurückgegeben werden.

 

ARTIKEL 8 – PREISE – TARIFE – PREISSENKUNGEN

8.1. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise in Euro ohne Mehrwertsteuer und sind für Lieferungen im Großraum Frankreich kostenlos, mit Ausnahme von (a) Bestellungen unter 500 Euro, für die zusätzlich der Transport, (b) Sonderverpackungen und (c) Expresslieferungen berechnet wird.

8.2. Der Verkauf der Geräte erfolgt auf der Grundlage der Preise des Verkäufers, die am Tag der Auftragserteilung oder am Tag der Abgabe jedes Angebots gelten, vorbehaltlich der Lieferung spätestens am Ende des zweiten Kalendermonats nach diesem Datum. Nach Ablauf dieser Frist gilt automatisch jede Preisänderung vor der Lieferung.

8.3. Bei Barzahlung oder Zahlung innerhalb einer kürzeren Frist als in diesen AGB oder auf der vom Verkäufer ausgestellten Rechnung wird vom Verkäufer kein Rabatt gewährt.

8.4. Sofern nicht anders vereinbart, kann der Verkäufer dem Käufer zum Zeitpunkt der Bestellung Rabatte auf die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise, auch in Form einer Prämie, gewähren, abhängig von dem jährlich oder über einen bestimmten Zeitraum erzielten Umsatz ohne Steuern und/oder der Menge/Art der gekauften Endprodukte und/oder eventuell vom Käufer erbrachten Dienstleistungen. Diese Rabatte können fest und/oder progressiv sein und können je nach Käuferkategorie variieren.

8.5. Bei Nichteinhaltung eines der Kriterien für die Zuteilung dieser Preisnachlässe oder einer der Klauseln dieser Verkaufsbedingungen wird der Nutzen dieser Preisnachlässe rückwirkend für das betreffende Jahr unverzüglich entzogen. Wurden Preisnachlässe vom Verkäufer in dem betreffenden Jahr bereits bezahlt, so sind sie daher vom Käufer auf Verlangen zurückzugeben.

 

ARTIKEL 9 – ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

9.1. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von maximal 45 Tagen am Monatsende oder 60 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei Sammelrechnungen, die am Ende des Monats ausgestellt werden, darf die Frist 45 Tage ab dem Datum der Rechnungsstellung nicht überschreiten (Artikel L. 441-6 des französischen Handelsgesetzbuches). Der Verkäufer behält sich das Recht vor, bei Auftragserteilung und/oder vor dem Versand eine oder mehrere Raten zu verlangen. Alle zur Annahme vorgelegten Handelswechsel (Wechsel oder Solawechsel) sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt beim Käufer zurückzugeben.

9.2. In Übereinstimmung mit den Artikeln L. 441-3, L. 441-6 und D. 441-5 des französischen Handelsgesetzbuches führt jeder Zahlungsverzug neben den Verzugszinsen automatisch zu einem Satz in Höhe des Dreifachen des gesetzlichen Zinssatzes (d.h. 2,67% am 1. Januar 2018, der alle sechs Monate vom Wirtschaftsminister aktualisiert wird, wobei festgelegt ist, dass dieser Satz auf den Betrag einschließlich der Mehrwertsteuer auf der Rechnung Anwendung findet), zu einer Verpflichtung für den Schuldner, eine feste Entschädigung in Höhe von 40 € für Rückforderungskosten zu zahlen, wenn er am Tag nach dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungstag nicht bezahlt hat. Darüber hinaus kann der Verkäufer im Falle einer verspäteten oder teilweisen Zahlung (i) alle laufenden und/oder zukünftigen Bestellungen aussetzen; (ii) 48 Stunden nach erfolgloser Aufforderung wird der Verkauf automatisch beendet, wenn er es für angemessen hält, dass der Verkäufer, der in einem summarischen Verfahren die Rückgabe der Geräte verlangen kann, unbeschadet anderer Maßnahmen und/oder Schäden. Der Käufer hat alle Kosten zu erstatten, die durch die Nichtzahlung (einschließlich unbezahlter Rücksendekosten) und die Einziehung fälliger Beträge entstehen, einschließlich der Gebühren von Rechtsanwälten und/oder Inkassobüros.

9.3. Unter keinen Umständen dürfen Zahlungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers ausgesetzt oder in irgendeiner Weise verrechnet werden. Eine Teilzahlung wird zunächst vom nicht bevorzugten Teil der Forderung und dann von den Beträgen abgezogen, deren Fälligkeitsdatum am frühesten ist.

 

ARTIKEL 10 – EIGENTUMSVORBEHALT UND GEFAHRÜBERGANG

10.1. Die Übertragung des Eigentums an den Geräten setzt die vollständige Zahlung des Preises durch den Käufer voraus. Der Käufer verpflichtet sich, die Geräte in gutem Zustand zu halten und gegen alle Risiken zu versichern, die in jedem Fall vollständig von ihm getragen werden, sobald sie geliefert werden. Um jegliche Reklamation durch den Verkäufer zu vermeiden, muss der Käufer das Material kennzeichnen und anpassen.

10.2. Der Verkäufer kann seine Geräte in jeder Hinsicht beanspruchen, sei es im Falle der Nichtzahlung des Preises durch den Käufer oder der Aussetzung der Zahlung durch den Käufer, auch wenn diese Geräte an einen Dritten übertragen wurde. Im Falle einer Weiterveräußerung der Geräte hat der Käufer den Unterkäufer über das Bestehen der Eigentumsvorbehaltsklausel zu informieren.

 

ARTIKEL 11 – DIE ENTWICKLUNG VON ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTEN (DEEE)

11.1. Als Hersteller von Haushalts-Elektrogeräten hat der Verkäufer diese in das nationale Herstellerregister eingetragen. Der Verkäufer ist auch der Öko-Organisation Ecosystems beigetreten, um seinen gesetzlichen und regulatorischen Verpflichtungen nachzukommen.

11.2. Der Verkäufer haftet nicht, wenn aufeinanderfolgende Käufer der Geräte ihren eigenen Verpflichtungen gemäß den gleichen Vorschriften nicht nachkommen.

11.3. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass die Stückkosten für die Sammlung und das Recycling von Haushaltsabfällen (Öko-Teilnahme) auf den Verkaufsrechnungen für alle neuen Elektro- und Elektronikgeräte erscheinen müssen und dass jeder nachfolgende Käufer diese Stückkosten bis zum Endverbraucher identisch und ohne Abschläge einhalten muss. Im Bereich der professionellen Elektro- und Elektronik-Altgeräte hat sich der Verkäufer ebenfalls im Nationalen Herstellerregister registriert und ist der Umweltorganisation ECOLOGIC beigetreten. Daher erhebt der Verkäufer bei der Vermarktung der unter diese Vorschriften fallenden Geräte eine Ökosteuer und ermöglicht so das Recycling dieser Geräte am Ende ihrer Lebensdauer.

 

ARTIKEL 12 – GEISTIGES EIGENTUM

12.1. Der Käufer ist berechtigt, die Marke, den Handelsnamen, das Zeichen, die grafischen Elemente und andere Unterscheidungsmerkmale, die das Material des Verkäufers betreffen, auf unsichere Weise ausschließlich zum Zwecke der Identifizierung und Förderung und im alleinigen Interesse des Verkäufers zu verwenden. Mit diesem Nutzungsrecht werden dem Käufer keine Eigentumsrechte eingeräumt. Der Käufer verpflichtet sich, keine Marken, Designs, Domainnamen, Patente, Firmennamen, Handelsbezeichnungen, Handelsnamen, Produktreferenzen oder andere Unterscheidungsmerkmale von 12.2. zu registrieren oder zu besitzen. Verkäufer (oder von dem er den Nutzen hat) oder der mit seinem eigenen verwechselt werden könnte.

Im Hinblick auf die grafischen Elemente des Verkäufers, wie Logos oder Fotos, verpflichtet sich der Käufer, diese nur unter strikter Beachtung der Bildqualität und des Formats der ursprünglichen grafischen Elemente zu verwenden und zu reproduzieren. Der Käufer darf sie nicht so verändern oder verwenden, dass das Markenimage des Verkäufers oder das seiner Geräte beschädigt wird.

12.3. Das Recht des Käufers, die Marken, Handelsnamen oder sonstigen Kennzeichen des Verkäufers zu verwenden, erlischt sofort, wenn die Geschäftsbeziehung mit dem Verkäufer aus welchem Grund auch immer endet. Ebenso kann die Nichteinhaltung der in diesem Artikel beschriebenen Nutzungsbedingungen durch den Käufer jederzeit zur Beendigung dieses Nutzungsrechts per Post führen.

 

ARTIKEL 13 – VERKAUF AUSSERHALB DER METROPOLREGION FRANKREICHS

Aufgrund unterschiedlicher Gesetze, Vorschriften und Normen lehnt der Verkäufer jede Verantwortung für Geräte ab, die außerhalb der Metropolregion Frankreich geliefert oder installiert werden, so dass die Anwendung der in Artikel 6 genannten Garantie ausgeschlossen ist.

 

ARTIKEL 14 – ZUSTÄNDIGKEITSVERTEILUNG – ANWENDBARES RECHT

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen unterliegen dem französischen Recht. Alle Streitigkeiten fallen in die ausschließliche Zuständigkeit des Handelsgerichts Versailles, auch im Falle von Eilverfahren, Nebenforderungen oder mehreren Beklagten oder Gewährleistungsansprüchen.

 

ARTIKEL 15 – PERSONENBEZOGENE DATEN

Die persönlichen Daten über den Benutzer sind für Airwell Distribution bestimmt. Insbesondere wird der Nutzer darüber informiert, dass gemäß Artikel 27 des französischen Datenschutzgesetzes vom 6. Januar 1978 die Informationen, die er über Umfrageformulare oder Informationsanfragen übermittelt, für die Beantwortung seiner Anfrage erforderlich sind und für Airwell Distribution bestimmt sind, das für die Verarbeitung für das Response-Management zuständige Unternehmen.

 

Wenn der Nutzer der Übermittlung dieser Daten an die von seinem Antrag betroffenen Dienststellen nicht zustimmt, muss er einen Antrag per E-Mail an folgende Adresse richten: contact@airwell-res.com. Die Daten werden für einen Zeitraum von zehn Jahren nach Abschluss der Antragstellung aufbewahrt.

Er kann seine Einwilligung jederzeit durch eine Nachricht an die gleiche E-Mail-Adresse widerrufen. Die Nutzer der Airwell-Website sind verpflichtet, die Bestimmungen des französischen Datenschutzgesetzes einzuhalten, deren Verletzung strafrechtlich verfolgt wird.

Insbesondere müssen sie in Bezug auf die personenbezogenen Daten, zu denen sie Zugang haben, von jeder Erhebung, jedem Missbrauch und, ganz allgemein, jeder Handlung absehen, die geeignet ist, die Privatsphäre oder den Ruf von Personen zu verletzen.

 

DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN KÖNNEN IHNEN AUF WUNSCH SOFORT IN GROSSFORMAT ZUGESANDT WERDEN. DA DIESE BEDINGUNGEN FÜR DIE VERPFLICHTUNG DES VERKÄUFERS VON WESENTLICHER BEDEUTUNG SIND, BITTEN WIR SIE, UNS ZU KONTAKTIEREN, WENN IHRE LESBARKEIT NICHT IHREN ANSPRÜCHEN ENTSPRICHT.

 

Print Friendly, PDF & Email

Sind Sie ein Privatkunde?

Airwell Privatkunden